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Verhinderungspflege in Bobenheim-Roxheim & Umgebung durch unser erfahrenes Team

Wir springen für pflegende Angehörige ein und übernehmen die häusliche Pflege.

Ob berufliche und private Verpflichtungen, Krankheit oder einfach einmal eine Auszeit vom Alltag – kann eine private Pflegeperson ihre Aufgabe über einen bestimmten Zeitraum nicht ausführen, stellt die Verhinderungspflege bei Pflege mit einem Pflegegrad durch unseren Pflegedienst die Versorgung der pflegebedürftigen Person sicher.

Definition Verhinderungspflege

Wird eine pflegebedürftige Person zu Hause von einem Angehörigen versorgt, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Verhinderungspflege, sollte dieser zeitweise ausfallen. Die Voraussetzungen sind im elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) § 39 geregelt.

Diese Leistungen umfasst die Verhinderungspflege

Ein pflegender Angehöriger kann sich von einem ambulanten Pflegedienst vertreten lassen. Die Pflegekraft übernimmt während der Abwesenheit die Rolle der Hauptpflegeperson und kümmert sich je nach Bedarf um die Grundpflege oder hauswirtschaftliche Versorgung. Die medizinische Behandlungspflege darf nicht über die Verhinderungspflege verrechnet werden, aber bei Bedarf ist eine Verhinderung der Pflegeperson oft ebenfalls ein Grund für eine ärztliche Verordnung.

Formen der Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege kann entweder stundenweise für weniger als acht Stunden am Tag oder für einen oder mehrere aufeinanderfolgende Tage in Anspruch genommen werden. Möglich sind bis zu 42 Tage im Jahr.

Unter diesen Voraussetzungen besteht Anspruch auf Verhinderungspflege

Für die Bewilligung der Verhinderungspflege muss die pflegebedürftige Person zuvor mindestens sechs Monate lang im eigenen Zuhause von einem eingetragenen Angehörigen versorgt worden sein. Beachten Sie, dass die Bedingungen für nahe und entfernte pflegende Verwandte im Leistungskatalog der Pflegeversicherung geregelt sind. Darüber hinaus ist mindestens ein Pflegegrad 2 nötig.

Vorteile der Verhinderungspflege

Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgt, braucht zwischendurch eine Entlastung. Durch die Verhinderungspflege ist sichergestellt, dass sich die Pflegeperson Zeit für sich nehmen kann und die pflegebedürftige Person in der Zwischenzeit optimal betreut wird. Ein weiterer Vorteil: Das jährliche Budget von 1.612 € für die Verhinderungspflege kann um zusätzliche 806 € erhöht werden, wenn die Hälfte des Betrags für die Kurzzeitpflege genutzt wird.

Dauer und Kosten für die Verhinderungspflege

Die Pflegekasse zahlt jährlich bis zu 1.612 € für die Verhinderungspflege. Übernommen werden die Kosten für maximal sechs Wochen bei tageweiser Verhinderungspflege. Stundenweise Verhinderungspflege kann über das ganze Jahr nach Bedarf genutzt werden. Zusätzlich kann die Verhinderungspflege um weitere 806 € aufgestockt werden aus den Ansprüchen der Kurzzeitpflege.

Häufig gestellte Fragen zur Verhinderungspflege (FAQ)

Wie lange kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?

Übernommen werden die Kosten für maximal sechs Wochen bei tageweiser Verhinderungspflege. Stundenweise Verhinderungspflege kann über das ganze Jahr nach Bedarf genutzt werden.

Ist die Verhinderungspflege steuerpflichtig?

Verhinderungspflege wird von dem Pflegedienst ausgeführt und sind keine Einnahmen. Bei Übernahme durch eine Privatperson ist die Verhinderungspflege ausschließlich als ehrenamtliche Tätigkeit auszuüben.

Wie hoch sind die Kosten für die Verhinderungspflege?

Pro Jahr zahlt die Pflegekasse bis zu 1.612 € für Kosten, die durch die Verhinderungspflege entstehen. Voraussetzung ist, dass diese von professionellen Pflegekräften geleistet wird, die nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt sind und nicht im selben Haushalt leben. Zusätzlich können weitere 806 € aus der Kurzzeitpflege mit in die Verhinderungspflege übertragen werden.

Welche Voraussetzungen müssen für die Verhinderungspflege erfüllt werden?

Für die Bewilligung muss der Pflegegrad mindestens 6 Monate vorliegen. Außerdem muss die pflegebedürftige Person zuvor mindestens sechs Monate lang von einer privaten Pflegeperson – in der Regel Angehörige Zuhause – gepflegt worden sein.

Wer darf stundenweise die Verhinderungspflege durchführen?

Die Verhinderungspflege kann entweder durch einen Pflegedienst oder Angehörige erfolgen. Bei Verhinderungspflege durch Angehörige gelten gesonderte Bedingungen.

Unser Pflegedienst berät Sie gerne ausführlich. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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